ABSTIMMUNGSVORLAGEN-Arlesheim
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- Veröffentlicht am Donnerstag, 04 November 2010 21:05
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Am 28. November 2010 stimmen die Arlesheimer Stimmberechtigten über den Wechsel zum Mehrheitswahlverfahren (Majorz) für die Wahl des Gemeinderats ab.
Der Wechsel wurde von einem überparteilichen Komitee mit Vertretern von FDP, CVP und SVP initiiert und vom Gemeinderat unterstützt. An der Gemeindeversammlung im Juni wurde die dafür notwendige Änderung von § 4 der Arlesheimer Gemeindeordnung mit deutlichem Mehr befürwortet. Diese Zustimmung muss nun von den Stimmberechtigten an der Urne bestätigt werden.
Majorz ist einfach und überschaubar: Streichen, Kumulieren und Panaschieren fallen weg. Jede Stimme kommt direkt der Kandidatin resp. dem Kandidaten zu, nicht einer Partei. Wer die Mehrheit der Stimmen erhält, ist gewählt.Das Parteibuch spielt eine untergeordnete Rolle, die Chancen sind auch für kleine Parteien intakt, denn im Vordergrund steht die Person und ihre Fähigkeit, eine lösungsorientierte Sachpolitik im Interesse der Gemeinde zu betreiben.
Majorz ist bewährt. Fast alle Gemeinden im Baselbiet wählen ihren Gemeinderat im Majorz. Von den wenigen, die noch den Proporz kennen, bereiten Reinach, Aesch und Birsfelden wie Arlesheim den Wechsel zum Mehrheitswahlverfahren vor.
Das überparteiliche Komitee „Majorz für die Gemeinderatswahlen“ ist überzeugt, dass das Persönlichkeitswahlverfahren für die Wahl der Exekutive der Gemeinde das geeignetere Instrument ist, um die künftigen Herausforderungen unseres Gemeinwesens zu meistern. Wir empfehlen Ihnen deshalb, am 28. November der Änderung der Gemeindeordnung zuzustimmen.
Sibylle von Heydebrand, Markus Eigenmann, Dr. Frank Braun, Stephan Kink, Peter Brodbeck, Urs Abt

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- Kategorie: Arlesheim
- Veröffentlicht am Freitag, 11 Juni 2010 20:36
- Geschrieben von CVP-Admin
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Liegenschaft für die Bürgergemeinde – natürlich !

Die CVP Arlesheim befürwortet ausdrücklich den Antrag zur Zusprechung der Liegenschaft Domstrasse 1 an die Bürgergemeinde Arlesheim und stellt sich damit hinter den Antrag des Gemeinderates !
An der Gemeindeversammlung vom 17.06.2010 steht die Abstimmung zur Übergabe der Liegenschaft Domstrasse 1 an die Bürgergemeinde an. Die Konditionen sind in der Einladung zur Gemeindeversammlung dargelegt.
Verschiedene „Meinungsträger“ (die z.T. bemerkenswerterweise selbst aus der Bürgergemeinde stammen …) meinen, dass die Konditionen, über die abgestimmt werden sollen zum einen einer Schenkung gleichkämen, zum anderen die Bürgergemeinde rein räumlich dieser Liegenschaft gar nicht bedürfe.
Neben Art und Qualität der Meinungsdarbietungen geht jedoch völlig unter, dass
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die Bürgergemeinde seit Jahren versucht, ein entsprechendes Domizil zu finden
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die Bürgergemeinde zu ihrer sachgerechten Aufgabenerfüllung ein qualitativ und räumlich passendes Domizil endlich braucht
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die Bürgergemeinde keine eigene Steuerhoheit und damit keine Steuererträge besitzt
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die Bürgergemeinde seit Jahrzehnten umfassende Aufgaben zugunsten der Allgemeinheit wahrnimmt
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die Bürgergemeinde mit ihrer Aufgabenwahrnehmung und im Besonderen mit Einbürgerungen die Gemeinde und mithin die Steuerzahler nachhaltig entlastet
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die Bürgerräte nicht entlohnt werden, sondern allesamt ehrenamtlich tätig sind
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die Bürgergemeinde und ihre Repräsentanten umfassend u.a. die Wälder pflegen und unterhalten und damit einen grossen Beitrag zur gemeindlichen Umwelt leisten
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die Bürgergemeinde unzählige Anlässe für die Gemeinde und ihre EinwohnerInnen ehrenamtlich organisiert
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die Bürgergemeinde es mehr als verdient hat, ein solches Domizil zu den bekannten Konditionen zugesprochen zu bekommen und nicht missgünstige und kleinliche Rappenspaltereien durch „Meinungsträger“ an der falschen Stelle.
Ihre CVP – für Arlesheim und eine starke Bürgergemeinde
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- Kategorie: Arlesheim
- Veröffentlicht am Sonntag, 06 Juni 2010 12:57
- Geschrieben von CVP-Admin
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Liebe Mitglieder und SympathisantInnen der CVP Arlesheim
Am 17.06.2010 findet anlässlich der Gemeindeversammlung eine Abstimmung zur Änderung des Wahlverfahrens für den Gemeinderat von Proporz auf Majorz statt. Erstmalig könnte das Majorzwahlverfahren für den Gemeinderat damit 2012 zur Anwendung kommen (die Schulbehörde und Sozialbehörde werden in Arlesheim bereits nach dem Majorzwahlverfahren gewählt), sofern die Gemeinderversammlung am 17.06.2010 der Wahlverfahrensänderung zustimmt und sofern hiernach auch der obligatorische Urnengang die Änderung bestätigt.
Ein überparteiliches Komitee, bestehend aus Vertretern der FDP-CVP-SVP, steht hinter diesem Änderungsantrag, zumal auch 80 von 86 Baselbieter Gemeinden ihren Gemeinderat bereits heute so wählen. Ebenso hat sich der Gemeinderat von Arlesheim dem Votum des Komitees angeschlossen.
ABER, am 17.06.2010 muss hierüber mit einer MEHRHEIT abgestimmt werden.
KOMMEN Sie daher am 17.06.2010 UNBEDINGT zur Gemeindeversammlung und helfen Sie uns, diesen Antrag mit Ihrer Stimme positiv zu bescheiden.
Ihre CVP – für Arlesheim
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- Kategorie: Arlesheim
- Veröffentlicht am Freitag, 12 Juni 2009 11:17
- Geschrieben von CVP-Admin
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An Mittwoch den 10. Juni fand im Restaurant Serenata in der Obesunne die Mitgliederversammlung statt. Neben dem Rückblick auf die interessante und tolle kulturhistorische Begehung der Ermitage mit Frau Dr. Vanja Hug und diversen weiteren Geschäften, war das Hauptaugenmerk auf den Traktanden der kommenden Gemeindeversammlung vom Donnerstag 18. Juni 2009. Das Traktandum 3 der Gemeindeversammlung wurde durch unsere Gastreferentin, Gemeinderätin Marie Regez erläutert.
Die CVP Arlesheim empfiehlt:
- Traktandum 2: Quartierplan Ortskern, Mutation Nr. 20
->Da beim Quartierplan dem Dorfcharakter Rechnung getragen wurde, empfiehlt die CVP der Mutation zuzustimmen.
- Traktandum 3: Revision Mietzinsbeitragsreglement
-> Ein Mehr der CVP Arlesheim empfiehlt, dass im Entwurf vorliegende Mietzinsbeitragsreglement nur unter der Massgabe anzunehmen, dass in § 2 Abs. 2 des Entwurfs wieder die Bedingung der vorgängigen Wohnsitznahme in einer Gemeinde des Kantons Baselland von mindestens 2 Jahren eingefügt wird. Im bisherigen Reglement von Arlesheim ist dieser Passus vorhanden. Im neuen Reglement soll er entfallen.
Zur Begründung: Das Mietzinsbeitragsreglements-Rahmengesetz des Kantons Baselland vom 20.03.1997 empfiehlt, dass Anspruchberechtigte für Mietzinszuschüsse mindestens 2 Jahre vor Anspruchstellung in einer Gemeinde des Kantons dauernden Wohnsitz gehabt haben müssen. Praktisch alle Gemeinden des Kantons haben sich dem angeschlossen und diese Bedingung so auch umgesetzt. Lediglich Arlesheim möchte auf diese Bedingung völlig unverständlicherweise nunmehr verzichten. Damit kämen allen in Arlesheim neu wohnsitznehmenden Personen (SchweizerInnen und Ausländer mit mindestens Permis B) sofort in den Genuss von Leistungen zu ihren Mietzinsen, d.h. auch wenn sie gerade frisch in die Gemeinde gezogen sind. Das ist aus Sicht der CVP Arlesheim eine Massnahme für einen Wohnsitztourismus und eine Verzerrung von ehemals angedachten echten Unterstützungsleistungen. Es ist zudem eine falsch verstandene und völlig unnötige Sozialmassnahme, bei der Arlesheim eine nicht nachvollziehbare Vorreiterolle zu übernehmen gedenkt. Auch die Kosten dieser Massnahme sind unverhältnismässig und werden gem. Budgetansatz der Gemeinde in 2010 ein Mehr von Fr. 24.000 - 44.000,-- ausmachen.
- Traktandum 4: Jahresrechnung 2008
->Die CVP Arlesheim empfiehlt, die Jahresrechnung 2008 anzunehmen.

